Softwareprüfung

TRUSTBIT prüft Software unter verschiedenen Aspekten. Im Vordergrund steht dabei die fachliche Programmfunktion und die Einhaltung rechtlicher Rahmenvorgaben.

Finden Sie hier die durch TRUSTBIT angebotenen Prüfleistungen.

Geprüftes Fachprogramm (TÜV-Prüfung)
 

Prüfaussage: Konformität einer IT-Lösung zu Regelungen und Vorgaben des Anwendungs­umfeldes, so dass dem Anwender seitens der IT-Lösung keine Probleme in der korrekten Ausübung seiner Aufgaben entstehen.

Zertifizierungsinstanz: Zertifizierungsstelle der TÜV Informations­technik GmbH (TÜViT)

Geprüft werden können: IT-Lösungen, die in einem fach­spezifischen Anwendungs­gebiet zur Anwendung kommen (z. B. Fach­verfahren für die öffentliche Verwaltung, Internet­lösungen) und bei denen ein wesentlicher Teil der Funktionalität durch Software abgebildet wird.

Prüfinhalte:

Allgemeine Prüfinhalte (Entsprechend OKKSA FÜ.B):

  • Erfüllung von Grund­anforderungen im Bereich Daten­sicherheit, Datenschutz und Bedienbarkeit,
  • Bearbeitungs­transparenz (in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung),
  • klare und anwenderkonforme Dokumentation,
  • ordnungsgemäße und sichere Integration neuer Technologien wie internetorientierte Programmnutzung, Browseroberfläche oder Signaturverfahren.

Fachspezifische Prüfinhalte (entsprechend fachspez. Anforderungskatalog, z.B. aus OKKSA):

  • fachgerechte Funktionalität der Software entsprechend den Funktionsanforderungen des Fachgebietes (z. B. Finanzwesen),
  • grundlegende Anforderungen an IT-Lösungen für den sicheren und transparenten Einsatz insbesondere im Umfeld der öffentlichen Verwaltung.

Besonderheiten des Prüfverfahrens: Durchgängig kriterien­orientierte Programmprüfung (Differenzprüfungen möglich), Abstimmung des Kriterien­kataloges durch ein Fachgremium erforderlich, Anwenderumfrage zu Beginn der Prüfungen vor Ort. Die Prüfungen werden durch bei TÜViT lizenzierte Prüfer durchgeführt.

Prüfergebnis: Prüfbericht mit Nachweis der Erfüllung aller „Muss-Kriterien“ als Ergebnis der Software­prüfung, formale Vergabe des TÜV-Prüfzeichens „Geprüftes Fachprogramm“.

Einsatzbereiche: Der Nachweis "Geprüftes Fachprogramm" spielt dort eine Rolle, wo Programme zur Automatisierung des Finanzen­wesens eingesetzt werden, vor alle im Bereich der kirchlichen und öffentlichen Verwaltung. Das sind neben den Aufgaben des (Kern-)Finanz­wesens auch Aufgaben im Bereich Gebühren- und Steuer­erhebung (neben Realsteuern auch Abfall- und Wasser­gebühren), Inventari­sierung und Anlagen­buchführung.

Prüfzeichen:

Prüfzeichen Geprüftes Fachprogramm

Weitere Informationen:

Machen Sie Ihre Softwareentwicklung "Fit For Proof"!

Prüfliste "Geprüftes Fachprogramm" bei TÜV Informationstechnik

Auswahl von prüfbaren Fachgebieten beim OKKSA e. V.

Softwarepruefung

Überarbeitung der Vorgaben für Rezertifizierungs­prüfungen zum Geprüften Fachprogramm

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Datenschutz-Prüfungen
 

Prüfaussage: Eignung einer IT-Lösung für ein datenschutzgerechtes Arbeiten ihrer Anwender

Zertifizierungsinstanz: Momentan offen (ehemals Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, ULD)

Geprüft werden können: IT-Lösungen, die in ihre Art und Funktionalität als informations­technische Produkte abgrenzbar sind.

Prüfinhalte: Prüfinhalt ist die Betrachtung des IT-Produktes hinsichtlich seiner Unterstützung für die nachfolgenden Datenschutz­aspekte:

  • Grundsätzliche technische Ausgestaltung der IT-Produkte,
  • Zulässigkeit der Datenverarbeitung,
  • technisch-organisatorische Maßnahmen: Begleit­maßnahmen zum Schutze der Betroffenen,
  • Rechte der Betroffen.

Besonderheiten des Prüfverfahrens: Das Prüfverfahren setzt auf dem allgemeinem ULD-Datenschutz-Anforderungs­katalog auf, der ausgehend vom Einsatzzweck und -gebiet der Lösung im Verlauf der Programmprüfung konkretisiert wird. Innovation des Programms im Datenschutzbereich wirkt zugunsten des Prüfergebnisses.

Prüfergebnis: Prüfbericht mit Betrachtung der Kriterien des Anforderungsk­ataloges sowie ihrer spezifischen Ausprägung bezogen auf das konkrete Produkt.

Einsatzbereiche:  Datenschutz­prüfungen sind in vielen Software­einsatzbereichen relevant. TRUSTBIT ist insbesondere auf die Prüfung von Programmen und komplexen IT-Lösungen im Einsatz der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung sowie im Gesundheitswesen spezialisiert.

Hinweis: Grundsätzlich ist eine Kombination der beiden genannten Prüf­verfahren (Geprüftes Fachprogramm und Datenschutz­prüfung) möglich.

 

 

Weitere Informationen:

Machen Sie Ihre Softwareentwicklung "Fit For Proof"!

(veraltet) Prüfliste "Datenschutzgütesiegel" beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD)

(veraltet) Beschreibung der Produktanforderungen für das Datenschutzgütesiegel

Zertifkate

Datenschutzprüfungen auch ohne Zertifizierungsoption

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Projektbezogene Prüf- und Abnahmeleistungen
 

Neben den genannten standardi­sierten Verfahren steht TRUSTBIT auch für individuelle Leistungen zur Prüfung und zum Test von IT-Lösungen zur Verfügung.

Grundsätzliche Ziele dieser Verfahren sind z.B.:

  • Sicherheit bei Beschaffung und Einsatz eines IT-Produktes seitens aktueller oder potentieller Anwender,
  • Schaffung externer Prüf- und Test­situationen im Kontext der Qualitäts­sicherung von IT-Projekten,
  • systematische Aufbereitung des Anwender­bedarfs als Abnahme­grundlage einer IT-Lösung.

Diese Leistungen werden nach den TRUSTBIT-Maßgaben durchgeführt, dass heißt:

inhaltlich

  • grundlegende Anforderungen an IT-Lösungen für den sicheren und trans­parenten Einsatz insbesondere im Umfeld der öffentlichen Verwaltung (beschrieben u. a. in dem wesentlich durch Herrn Dr. Schwochert mitgeprägten fachüber­greifenden IT-Anforderungs­katalog OKKSA FÜ.B),
  • Vorgaben aus Sicht des jeweiligen Einsatz­gebietes, die in öffentlichen Initiativen und Standards festgehalten sind,
  • individuelle Projektvorgaben, die z. B. in Form von Pflichten­heften aufbereitet sind.

verfahrenstechnisch

  • kriterienorientierte Softwareprüfung,
  • Transparenz und Nachvoll­ziehbarkeit bei Anforderungs­erhebung und Prüf­dokumentation,
  • Anwender­orientierung.

 

Kriterien Anwendungsprüfung

Programm­abnahme und Anwendungs­prüfung bilden die Grundlage für die nach Haushalts­verordnung vorgeschriebene Freigabe finanz­wirksamer Verfahren in öffentlichen Verwaltungen.

Anwendungs­prüfungen
 

Auch die beste IT-Lösung kann bei nicht sachgemäßen Einsatz zu rechts­widrigen Anwendungs­situationen führen. Und je komplexer die einge­setzten IT-Lösungen sind, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Aspekte der ordnungs­gemäßen und sicheren Daten­verarbeitung vor Ort übersehen werden. Mit einem systematischen, kriterien­orientierten Verfahren ermittelt TRUSTBIT Probleme des Software­einsatzes in den Fach­abteilungen, deckt Schwächen auf und unterstützt Anwender bei der Organisation des verbindlichen Programm­einsatzes. Schwerpunkt ist dabei die automatisierte Verarbeitung finanz­wirksamer Vorgänge (DV-Buchführung).

Im Prüfbericht zur Anwendungs­prüfung wird zwischen Aspekten der eingesetzten Verfahren und Problemen ihrer Anwendung übersichtlich differenziert. Konkret werden dabei entsprechend dem aktuellen Kriterienkatalog folgende Aspekte geprüft:

  • Organisation der Programm­anwendung
  • Dokumentation des Programms und seines Einsatzes
  • Benutzer­verwaltung und Zugriffschutz
  • Bedienung der Programm­funktionen
  • Plausibilität und Klarheit der Erfassung von Sach­vorgängen
  • Nachvoll­ziehbarkeit und Korrektheit von Berechnungen
  • Verbindlichkeit und Kontrollier­barkeit von Finanz­transaktionen
  • Speicherung und Verwaltung von Personen­informationen
  • Erzeugung von Dokumenten

Die Anwendungs­prüfung erfolgt getrennt nach Fachbereichen des Programm­einsatzes und wird nach Vorgangs­arten strukturiert. Sie kann bei Interesse um Aspekte der datenschutz­gerechten Daten­verarbeitung ergänzt werden (Dr. Schwochert ist akkreditierter Prüfer für das Datenschutz­gütesiegel).

Kriterien Anwendungsprüfung

 

Risikoorientierte IT-Prüfung finanzwirksamer Verfahren

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TRUSTBIT Softwarezertifizierung · Dr.-Ing. Uwe Schwochert
Lizenzierter Softwareprüfer bei TÜV Informationstechnik GmbH · Sprecher des OKKSA Board