Dresden, 01.09.2022: Im Rahmen der Bundesprüfertagung am 25.8.2022 stellte Dr. Schwochert das neue Konzept für eine risikoorientierte Prüfung des DV-Einsatzes in Verwaltungen erstmals vor. Mit einer toolgestützten Risikobewertung können Prüfer in den Verwaltungen nun einfach und systematisch die Schwerpunkte der DV-Prüfung (nach Haushaltsverordnung/GoBD) ermitteln. Die Konzentration auf die kritischen Punkte des Programmeinsatzes ermöglicht insbesondere auch eine bessere Vorbereitung der Prüfung.
TRUSTBIT unterstützt Verwaltungen bei dieser risikoorientierten Herangehensweise durch Vorträge, Schulungen sowie diverse Tools, die eine effiziente Ermittlung der Kritikalität ermöglichen. Lernen Sie mit uns, wie Risikobewertungen effizient dokumentiert und als Prüfgrundlage entsprechend den Schwerpunkten der Verfahrensfreigabe nach Haushaltsverordnung für die Freigabe finanzwirksamer Verfahren verwendet werden können.
Dresden, 01.06.2022: Die Zertifizierung der Programme (z. B. zu unserem TÜV-Zeichen "Geprüftes Fachprogramm") ist oft ein wichtiger Meilenstein für die Freigabe neuer Versionen gegenüber Partnern und Kunden. Doch nicht immer steht zum Zeitpunkt der Softwareentwicklung schon das entsprechende Prüfverfahren bereit. Dies betrifft zur Zeit sowohl das angebotene "Geprüfte Fachprogramm" als auch das Datenschutzzertifikat nach Artikel 42 DSGVO. In beiden Verfahren fehlen noch die seitens der zuständigen Stellen freigegebenen Prüfgrundlagen, so dass am Markt offizielle Prüfungsnachweise nicht angeboten werden können.
Auf Wunsch von Kunden bietet TRUSTBIT deshalb unter dem Motto "Fit For Proof" aktuell eine entwicklungsbegleitende Vorab-Prüfung an, bei der kritische Softwareentwicklungen hinsichtlich der bevorstehenden Prüfung begleitet werden. Mit "Fit For Proof" haben Entwickler frühzeitig die "Passfähigkeit" ihrer Software im Blick, auch wenn eine vollständige formale Prüfung gerade nicht möglich oder sinnvoll ist.
Als Beleg dieser Form des Qualitätsmanagements stellt TRUSTBIT seinen Kunden den "Fit For Proof" - Nachweis zur Verfügung. Damit können Entwickler ihren Kunden noch vor dem offiziellen Zertifikat maximale Sicherheit hinsichtlich der künftigen Freigabe bieten.
Dresden, Mai 2022: Sie haben Interesse an einer Tätigkeit im Bereich der IT-Prüfung oder haben bereits entsprechenden Erfahrungen und möchten sich weiterentwickeln? Sie gehen gern den Dingen auf den Grund und haben ein grundsätzliches Verständnis von Informationstechnik zum Beispiel durch ein Studium erworben? Sie können eigenverantwortlich und selbstorganisiert arbeiten und ihre Arbeit sorgfältig dokumentieren?
TRUSTBIT sucht zur Zeit Interessenten, die sich im Rahmen der aktuellen und neuen von TRUSTBIT angebotenen Prüfverfahren entfalten wollen. Themengebiete sind u. a. Webservices, Datenschutz, finanzwirksamer Softwareeinsatz.
Wir bieten eine selbstständige Arbeitsweise, eine gute Einarbeitung und vorbereitete Prüfverfahren für verschiedene Aspekte der Prüfung von IT-Systemen.
Falls Sie Interesse haben melden Sie sich unverbindlich bei uns und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Prüfverfahren für Sie passen könnten.
Dresden, April 2022: Die Corona-Pandemie hat auch die Prüfungen bei TRUSTBIT verändert. Fanden vorher die meisten Prüfungen Vor-Ort-Prüfungen direkt beim Softwareentwickler statt, so musste darauf über lange Zeit verzichtet werden. Der Schwerpunkt der Prüfungshandlungen verlagerte sich auf virtuelle Begutachtungen. Und nur dort, wo es das Verfahren zwingend vorgab, erfolgten Prüfungen direkt vor Ort. In dieser Zeit haben wir intensiv gelernt, mit verschiedenen Konferenzsystemen eine reibungslose Fernprüfung zu realisieren, haben unsere Kameras optimiert und die Prüfdokumentation auf "virtuell" umgestellt.
Seit April 2022 sind Vor-Ort-Prüfungen wieder relativ problemlos möglich. Unsere Erfahrungen nutzen wir allerdings, um auch weiterhin dort, wo möglich bzw. gewünscht, eine Fernprüfung durchzuführen. Für TRUSTBIT-Kunden ist das insbesondere dann von Vorteil, wenn mehrere kleine Begutachtungen erforderlich sind und Reisen unverhältnismäßig viel Aufwand kosten würden. So können auch die Kosten des Prüfverfahrens gesenkt und die Umweltbelastung reduziert werden.
Nach wie vor werden aber auch Vor-Ort-Prüftermine angeboten. Und das nicht nur dort, wo das Prüfverfahren sie notwendig macht sondern auch dort, wo Kunden dies wünschen.
Dresden, Oktober 2021: Über fast zwei Jahrzehnte war TRUSTBIT Prüfstelle für das Datenschutzgütesiegel des ULD. Durch die Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nach Verabschiedung des neuen Landesdatenschutzgesetzes in Schleswig-Holstein steht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Kiel nun nicht mehr für entsprechende Zertifizierungen zur Verfügung.
Obwohl aktuell ein hoher Bedarf besteht und in Artikel 42 der DSGVO Zertifizierungen ausdrücklich vorgesehen sind, stehen aktuell noch keine entsprechenden Stellen mit Akkreditierung nach Artikel 43 DSGVO zur Verfügung. Zuständig ist hier die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), welche DSGVO-Prüfeinrichtungen in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden akkreditieren muss. Dort werden aktuell die ersten DSGVO-Prüfsysteme zugelassen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.
TRUSTBIT erstellte zusammen TÜV Informationstechnik ein neues Zertifizierungsschema, welches aktuell durch die entsprechenden Stellen offiziell bestätigt wird.
Was bedeutet das für Kunden und Interessenten der TRUSTBIT Prüfstelle? Wir werden weiterhin Datenschutz-Produktprüfungen anbieten und durchführen, gerade vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der DSGVO. Grundlage sind die Anforderungen der DSGVO, wobei sich das Vorgehen an der bisher durchgeführten Prüfung für das Datenschutzgütesiegel orientiert. Diese Prüfungen enden aktuell mit einem Datenschutz-Prüfnachweis der TRUSTBIT Prüfstelle bzw. einer "Fit For Proof" Urkunde und können in naher Zukunft in die offizielle Datenschutzzertifizierung überführt werden.
Chemnitz, Oktober 2019: Zum wiederholten Mal hat sich die Fa. DATA-PLAN den Prüfungen zum "Geprüften Fachprogramm" der TÜV Informationstechnik GmbH gestellt, welche wiederum durch TRUSTBIT durchgeführt wurden.
Das geprüfte Programm musste sich dabei erstmals den Anforderungen des neuen Kriterienkataloges für die fachübergreifende Prüfung stellen, "OKKSA FÜ.B 5. Ausgabe". So standen u. a. detaillierte Anforderungen an die programmseitig gebotenen Import- und Export-Schnittstellen im Mittelpunkt der Prüfung. Diese meisterte FINANZ+ mit Bravour, auch unter komplizierten Testbedingungen. Beim Datenexport kann FINANZ+ auf Standardfunktionen der genutzten "Datengitter" zugreifen, die u. a. eine schnelle Übertragung der angezeigten Daten nach Excel für weitere Auswertungen ermöglichen.
In Bezug auf die ebenfalls nach neue Maßstäben geprüfte Datensicherheit wurden neue
Sicherheitsmechanismen zum Schutz vor Manipulationen an den Finanzdaten vorgestellt.
Die Prüfung erfolgte sowohl hinsichtlich der Anforderungen an ein doppisches Finanzwesen (nach den Prüfbedingungen für sieben verschiedene Bundesländer) als auch entsprechend den Anforderungen des kameralen Haushaltsrechts (hier speziell für Thüringen). Die Zertifikate sind auf der entsprechenden Seite bei TÜV Informationstechnik zu finden.
Herzlichen Glückwunsch!
Hannover, Juni 2020: Bei der Einrichtung des neuen "Selektivvertragsservers" der AOK Niedersachsen hat man sich entschlossen, von Anfang an Maßstäbe in Sachen Datenschutz zu setzen. Mit einer das Projekt begleitenden Begutachtung durch TRUSTBIT werden die verschiedenen Fragen des Datenschutzes, die die Lösung aufwirft, systematisch untersucht. Und es werden nachhaltige Mechanismen zum Schutz der Betroffenen und ihrer Daten eingebaut und geprüft.
Wichtig ist dabei neben dem absolut sparsamen und auf das (im Sinne der medizinischen Versorgung) Notwendigste beschränkten Datenvolumen auch der umfassende Schutz der durch diese Verarbeitung betroffenen Patienten. Dies beginnt mit einer transparenten, den Belangen verschiedener
Bevölkerungsgruppen gerecht werdenden Einwilligungssituation und geht bis hin zu umfassenden und leicht zugänglichen Widerspruchs- und Auskunftsmöglichkeiten.
Mit Dr. Schwochert steht dem Projekt ein in der medizinischen Datenverarbeitung erfahrener Softwareprüfer zur Seite. Umfassende Kriteriensystematiken helfen, dass, auch vor dem Hintergrund der neuen DSGVO, an alle Belange des Datenschutzes gedacht wird. Ziel, auch aus Sicht von TRUSTBIT, ist es, neue Technologien im Gesundheitswesen datenschutzgerecht so umzusetzen, dass das für Ärzte und Patienten so wichtige Vertrauensverhältnis erhalten bleibt.
Dresden, April 2018: Wenn die Anzahl der einzunehmenden Medikamente größer wird, helfen "Medikationspläne" dem Patienten, dem verordnenden Arzt und der Apotheke den Überblick zu behalten. Um Informationsverluste zu minimieren hat die AOK PLUS für die Bundesländer Sachsen und Thüringen im Rahmen des Projektes ARMIN eine Softwarelösung bereitgestellt, bei der Patienten, Ärzte und Apotheker diese Medikationspläne gemeinsam nutzen und verwalten können. Aktuell läuft die Erprobungsphase des "Medikationsplanservers".
TRUSTBIT wurde damit beauftragt, zu überwachen, dass in diesem Projekt die Rechte der Patienten auf den Schutz ihrer Medikationsdaten nicht verletzt werden. Auch wenn die Teilnahme an ARMIN freiwillig ist und jeder Patient explizit in den entsprechenden Datenaustausch einwilligt, muss doch gewährleistet sein, dass er jederzeit die Kontrolle über seine Medikationsdaten hat.
Die Prüfung durch Herrn Dr. Schwochert bezog sich primär auf die Anwendung des "Medikationsplanservers". Darüber hinaus werden auch die vorhandenen Telematikstrukturen der Ärzte und Apotheker hinsichtlich der datenschutzgerechten Datenübertragung der Medikationsdaten betrachtet. Nicht zuletzt sollen auch die mit dem Programm verbundenen Softwarelösungen in Arztpraxen und Apotheken die Vertraulichkeit dieser Informationen gewährleisten können.
Grundlage für die Prüfung sind die Maßgaben des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, welches mit dem Datenschutzgütesiegel das deutschlandweit führende Prüfverfahren für Datenschutz in IT-Lösungen bereitstellt. Weitere Informationen zum Projekt sind auf der ARMIN-Homepage zu finden.
Am 17.05.2018 wurde der Lösung "Medikationsplanserver" der AOK PLUS erfolgreich das Datenschutzgütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zuerkannt. Glückwunsch allen Beteiligten bei der AOK PLUS, bei Kubus IT und beim Entwickler Element 44 GmbH.
Dresden, November 2016: Bereits seit längerem bietet TRUSTBIT Vor-Ort-Prüfungen des finanzwirksamen Programmeinsatzes in an. Grundlage dafür sind die einschlägigen Vorgaben der Haushaltsverordnungen, die den Einsatz finanzwirksamer Programme in der öffentlichen Verwaltung regeln.
Das Prüfverfahren für solche Prüfungen wurde in diesem Jahr in Kooperation mit der Prüfstelle SQPÖV aus Meißen nun erstmals in Form eines Kriterienkataloges formuliert. Dazu wurden die Vorgaben der Haushaltsverordnungen, wie
in Form von 10 Kriterienkomplexen formuliert, welche resultierende Anforderungen an das eingesetzte Programm und seine Anwendung beschreiben.
Mit dem neuen Prüfkatalog sind entsprechende Vor-Ort-Prüfungen nun effizienter und strukturierter durchführbar.
Der Kriterienkatalog wird auf Wunsch auch Partnern der beiden Prüfstellen TRUSTBIT und SQPÖV zur Verfügung gestellt.
Essen, Januar 2018: Inzwischen sind die Neuregelungen zur Rezertifizierung von Fachprogrammen ("Geprüftes Fachprogramm") seitens TÜV Informationstechnik verabschiedet. Hier zusammengefasst die wichtigsten Maßgaben für die Rezertifizierung bzw. die zu Grunde liegende Programmprüfung:
Diese Regeln gelten für alle ab 2018 bei TRUSTBIT durchgeführten (Wiederholungs-)Prüfungen zum "Geprüften Fachprogramm", da diese durch die Zertifizierungsstelle bei TÜV IT abgenommen werden.
Dresden, November 2016: Seit dem 18.11.2016 liegt der fachübergreifende Anforderungskatalog für Fachprogramme in der öffentlichen Verwaltung, OKKSA FÜ.B, in der 5. Ausgabe vor. Im Rahmen eines Fachgremiums aus Anwendungsspezialisten und weiteren Fachleuten wurden die Grundanforderungen diskutiert, die Fachprogramme für den rechtsverbindlichen Einsatz in der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung erfüllen müssen.
Schwerpunkt der aktuellen Überarbeitung war die Einarbeitung aktueller Vorgaben der neuen GoBD, welche ja insbesondere auf allgemeine Programmmerkmale Einfluss haben. So haben sich speziell auch die Anforderungen an Archivierung, Dokumentation und Versionsklarheit der Programme erhöht.
Daneben wurden in den Katalog erstmals Prüfhinweise aufgenommen, welche bei Prüfungen einen klaren und objektiven Nachweis der aufgestellten Programmanforderungen unterstützen.
Die Redaktion lag wieder bei Dr. Schwochert. Inzwischen wurden durch TRUSTBIT erste Prüfungen nach der neuen Ausgabe des Kriterienkataloges erfolgreich abgeschlossen.
Weitere Informationen zu Themen des Anforderungskatalogs und zum aktuellen Fachgremium finden sich auf der entsprechenden OKKSA-Seite. Eine Leseprobe ist hier zu finden.
TRUSTBIT Softwarezertifizierung · Dr.-Ing. Uwe Schwochert
Lizenzierter Softwareprüfer bei TÜV Informationstechnik GmbH · Sprecher des OKKSA Board