Aktuelles

Risikoorientierte IT-Prüfung finanzwirksamer Verfahren

Dresden, 01.09.2022: Im Rahmen der Bundesprüfertagung am 25.8.2022 stellte Dr. Schwochert das neue Konzept für eine risikoorientierte Prüfung des DV-Einsatzes in Verwaltungen erstmals vor. Mit einer toolgestützten Risikobewertung können Prüfer in den Verwaltungen nun einfach und systematisch die Schwerpunkte der DV-Prüfung (nach Haushaltsverordnung/GoBD) ermitteln. Die Konzentration auf die kritischen Punkte des Programmeinsatzes ermöglicht insbesondere auch eine bessere Vorbereitung der Prüfung.

TRUSTBIT unterstützt Verwaltungen bei dieser risikoorientierten Herangehensweise durch Vorträge, Schulungen sowie diverse Tools, die eine effiziente Ermittlung der Kritikalität ermöglichen. Lernen Sie mit uns, wie Risikobewertungen effizient dokumentiert und als Prüfgrundlage entsprechend den Schwerpunkten der Verfahrensfreigabe nach Haushaltsverordnung für die Freigabe finanzwirksamer Verfahren verwendet werden können.

 

Machen Sie Ihre Softwareentwicklung "Fit For Proof"!

Dresden, 01.06.2022: Die Zertifizierung der Programme (z. B. zu unserem TÜV-Zeichen "Geprüftes Fachprogramm") ist oft ein wichtiger Meilenstein für die Freigabe neuer Versionen gegenüber Partnern und Kunden. Doch nicht immer steht zum Zeitpunkt der Softwareentwicklung schon das entsprechende Prüfverfahren bereit. Dies betrifft zur Zeit sowohl das angebotene "Geprüfte Fachprogramm" als auch das Datenschutzzertifikat nach Artikel 42 DSGVO. In beiden Verfahren fehlen noch die seitens der zuständigen Stellen freigegebenen Prüfgrundlagen, so dass am Markt offizielle Prüfungsnachweise nicht angeboten werden können.

Auf Wunsch von Kunden bietet TRUSTBIT deshalb unter dem Motto "Fit For Proof" aktuell eine entwicklungsbegleitende Vorab-Prüfung an, bei der kritische Softwareentwicklungen hinsichtlich der bevorstehenden Prüfung begleitet werden. Mit "Fit For Proof" haben Entwickler frühzeitig die "Passfähigkeit" ihrer Software im Blick, auch wenn eine vollständige formale Prüfung gerade nicht möglich oder sinnvoll ist.

Als Beleg dieser Form des Qualitätsmanagements stellt TRUSTBIT seinen Kunden den "Fit For Proof" - Nachweis zur Verfügung. Damit können Entwickler ihren Kunden noch vor dem offiziellen Zertifikat maximale Sicherheit hinsichtlich der künftigen Freigabe bieten.

Mitstreiter gesucht

Dresden, Mai 2022: Sie haben Interesse an einer Tätigkeit im Bereich der IT-Prüfung oder haben bereits entsprechenden Erfahrungen und möchten sich weiterentwickeln? Sie gehen gern den Dingen auf den Grund und haben ein grundsätzliches Verständnis von Informationstechnik zum Beispiel durch ein Studium erworben? Sie können eigenverantwortlich und selbstorganisiert arbeiten und ihre Arbeit sorgfältig dokumentieren?

TRUSTBIT sucht zur Zeit Interessenten, die sich im Rahmen der aktuellen und neuen von TRUSTBIT angebotenen Prüfverfahren entfalten wollen.  Themengebiete sind u. a. Webservices, Datenschutz, finanzwirksamer Softwareeinsatz.

Wir bieten eine selbstständige Arbeitsweise, eine gute Einarbeitung und vorbereitete Prüfverfahren für verschiedene Aspekte der Prüfung von IT-Systemen.

Falls Sie Interesse haben melden Sie sich unverbindlich bei uns und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Prüfverfahren für Sie passen könnten.

Prüfung in Corona-Zeiten - was wir lernen konnten

Dresden, April 2022: Die Corona-Pandemie hat auch die Prüfungen bei TRUSTBIT verändert. Fanden  vorher die meisten Prüfungen Vor-Ort-Prüfungen direkt beim Software­entwickler statt, so musste darauf über lange Zeit verzichtet werden. Der Schwerpunkt der Prüfungs­handlungen verlagerte sich auf virtuelle Begutachtungen. Und nur dort, wo es das Verfahren zwingend vorgab, erfolgten Prüfungen direkt vor Ort. In dieser Zeit haben wir intensiv gelernt, mit verschiedenen Konferenz­systemen eine reibungslose Fernprüfung zu realisieren, haben unsere Kameras optimiert und die Prüf­doku­mentation auf "virtuell" umgestellt. 

Seit April 2022 sind Vor-Ort-Prüfungen wieder relativ problemlos möglich. Unsere Erfahrungen nutzen wir allerdings, um auch weiterhin dort, wo möglich bzw. gewünscht, eine Fernprüfung durch­zuführen. Für TRUSTBIT-Kunden ist das insbesondere dann von Vorteil, wenn mehrere kleine Begutachtungen erforderlich sind und Reisen unverhältnismäßig viel Aufwand kosten würden. So können auch die Kosten des Prüfverfahrens gesenkt und die Umweltbelastung reduziert werden.

Nach wie vor werden aber auch Vor-Ort-Prüftermine angeboten. Und das nicht nur dort, wo das Prüfverfahren sie notwendig macht sondern auch dort, wo Kunden dies wünschen.

Neue Rahmenbedingungen für Datenschutzprüfungen

Dresden, Oktober 2021: Über fast zwei Jahrzehnte war TRUSTBIT Prüfstelle für das Datenschutzgütesiegel des ULD. Durch die Ein­führung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nach Verabschiedung des neuen Landesdaten­schutzgesetzes in Schleswig-Holstein steht das Unabhängige Landes­zentrum für Daten­schutz in Kiel nun nicht mehr für ent­sprechende Zerti­fizie­rungen zur Verfügung.

Obwohl aktuell ein hoher Bedarf besteht und in Artikel 42 der DSGVO Zertifi­zierungen ausdrücklich vorgesehen sind, stehen aktuell noch keine entspre­chenden Stellen mit Akkre­ditierung nach Artikel 43 DSGVO zur Verfügung. Zuständig ist hier die Deutsche Akkreditierungs­stelle (DAkkS), welche DSGVO-Prüfein­richtungen in Zusammenarbeit mit den Datenschutz­behörden akkreditieren muss. Dort werden aktuell die ersten DSGVO-Prüfsysteme zugelassen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.

TRUSTBIT erstellte zusammen TÜV Informationstechnik ein neues Zertifizierungs­schema, welches aktuell durch die entsprechenden Stellen offiziell bestätigt wird.

Was bedeutet das für Kunden und Interessenten der TRUSTBIT Prüfstelle? Wir werden weiterhin Datenschutz-Produkt­prüfungen anbieten und durchführen, gerade vor dem Hinter­grund des Inkrafttretens der DSGVO. Grundlage sind die Anforderungen der DSGVO, wobei sich das Vorgehen an der bisher durchgeführten Prüfung für das Datenschutz­gütesiegel orientiert. Diese Prüfungen enden aktuell mit einem Datenschutz-Prüf­nachweis der TRUSTBIT Prüfstelle bzw. einer "Fit For Proof" Urkunde und können in naher Zukunft in die offizielle Datenschutz­zertifizierung überführt werden.

FINANZ+ erfolgreich rezertifiziert

Chemnitz, Oktober 2019: Zum wiederholten Mal hat sich die Fa. DATA-PLAN den Prüfungen zum "Geprüften Fachprogramm" der TÜV Informationstechnik GmbH gestellt, welche wiederum durch TRUSTBIT durchgeführt wurden.

Das geprüfte Programm musste sich dabei erstmals den Anforderungen des neuen Kriterien­kataloges für die fachüber­greifende Prüfung stellen, "OKKSA FÜ.B 5. Ausgabe". So standen u. a. detaillierte Anforde­rungen an die programm­seitig gebotenen Import- und Export-Schnittstellen im Mittelpunkt der Prüfung. Diese meisterte FINANZ+ mit Bravour, auch unter kom­plizierten Testbe­dingungen. Beim Daten­export kann FINANZ+ auf Standardfunktionen der genutzten "Datengitter" zugreifen, die  u. a. eine schnelle Übertragung der angezeigten Daten nach Excel für weitere Auswertungen ermöglichen.

In Bezug auf die ebenfalls nach neue Maßstäben geprüfte Datensicherheit wurden neue Sicherheits­mechanismen zum Schutz vor Manipulationen an den Finanzdaten vorgestellt.

Die Prüfung erfolgte sowohl hinsichtlich der Anforderungen an ein doppisches Finanz­wesen (nach den Prüfbe­dingungen für sieben verschiedene Bundesländer) als auch entsprechend den Anforderungen des kameralen Haushalts­rechts (hier speziell für Thüringen). Die Zertifikate sind auf der entsprechenden Seite bei TÜV Informationstechnik zu finden.

Herzlichen Glückwunsch!

Datenschutz bei der Hausarzt­zentrierten Versorgung

Hannover, Juni 2020: Bei der Einrichtung des neuen "Selektiv­vertragsservers" der AOK Nieder­sachsen hat man sich entschlossen, von Anfang an Maßstäbe in Sachen Datenschutz zu setzen. Mit einer das Projekt begleitenden Begutachtung durch TRUSTBIT werden die verschiedenen Fragen des Daten­schutzes, die die Lösung aufwirft, systematisch untersucht. Und es werden nachhaltige Mecha­nismen zum Schutz der Betrof­fenen und ihrer Daten eingebaut und geprüft.

Wichtig ist dabei neben dem absolut sparsamen und auf das (im Sinne der medi­zinischen Versorgung) Notwen­digste beschränkten Daten­volumen auch der um­fassende Schutz der durch diese Verarbeitung betroffenen Patienten. Dies beginnt mit einer trans­parenten, den Belangen verschiedener

Bevölkerungs­gruppen gerecht werdenden Einwilligungs­situation und geht bis hin zu umfassenden und leicht zugänglichen Widerspruchs- und Auskunfts­möglichkeiten.

Mit Dr. Schwochert steht dem Projekt ein in der medizinischen Daten­verarbei­tung erfahrener Software­prüfer zur Seite. Umfassende Kriterien­systematiken helfen, dass, auch vor dem Hinter­grund der neuen DSGVO, an alle Belange des Daten­schutzes gedacht wird. Ziel, auch aus Sicht von TRUSTBIT, ist es, neue Technologien im Gesund­heitswesen datenschutz­gerecht so umzusetzen, dass das für Ärzte und Patienten so wichtige Vertrauens­verhältnis erhalten bleibt.

Logo ARMINArzneimittelinitiative datenschutzgerecht umsetzen
 

Dresden, April 2018: Wenn die Anzahl der einzu­nehmenden Medikamente größer wird, helfen "Medikations­pläne" dem Patienten, dem verordnenden Arzt und der Apotheke den Überblick zu behalten. Um Informations­verluste zu minimieren hat die AOK PLUS für die Bundesländer Sachsen und Thüringen im Rahmen des Projektes ARMIN eine Software­lösung bereitgestellt, bei der Patienten, Ärzte und Apotheker diese Medikations­pläne gemeinsam nutzen und verwalten können. Aktuell läuft die Erprobungs­phase des "Medikations­planservers".

TRUSTBIT wurde damit beauftragt, zu überwachen, dass in diesem Projekt die Rechte der Patienten auf den Schutz ihrer Medikationsdaten nicht verletzt werden. Auch wenn die Teilnahme an ARMIN freiwillig ist und jeder Patient explizit in den entsprechenden Datenaustausch einwilligt, muss doch gewährleistet sein, dass er jederzeit die Kontrolle über seine Medikationsdaten hat.

Die Prüfung durch Herrn Dr. Schwochert bezog sich primär auf die Anwendung des "Medikations­planservers". Darüber hinaus werden auch die vorhandenen Telematikstrukturen der Ärzte und Apotheker hinsichtlich der datenschutz­gerechten Daten­übertragung der Medikations­daten betrachtet. Nicht zuletzt sollen auch die mit dem Programm verbundenen Software­lösungen in Arztpraxen und Apotheken die Vertraulichkeit dieser Informationen gewährleisten können.

Grundlage für die Prüfung sind die Maßgaben des Unabhängigen Landes­zentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, welches mit dem Datenschutz­gütesiegel das deutschland­weit führende Prüf­verfahren für Daten­schutz in IT-Lösungen bereitstellt. Weitere Informationen zum Projekt sind auf der ARMIN-Homepage zu finden.

 

Am 17.05.2018 wurde der Lösung "Medikationsplanserver" der AOK PLUS erfolgreich das Datenschutzgütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zuerkannt. Glückwunsch allen Beteiligten bei der AOK PLUS, bei Kubus IT und beim Entwickler Element 44 GmbH.

Vor-Ort-Prüfung mit neuem Prüfverfahren
 

Dresden, November 2016: Bereits seit längerem bietet TRUSTBIT Vor-Ort-Prüfungen des finanz­wirksamen Programm­einsatzes in an. Grundlage dafür sind die einschlägigen Vorgaben der Haushalts­verordnungen, die den Einsatz finanz­wirksamer Programme in der öffentlichen Verwaltung regeln.

Das Prüfverfahren für solche Prüfungen wurde in diesem Jahr in Kooperation mit der Prüfstelle SQPÖV aus Meißen nun erstmals in Form eines Kriterien­kataloges formuliert. Dazu wurden die Vorgaben der Haushalts­verordnungen, wie

  • vollständige und richtige Erfassung, Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe der Daten,
  • nachvollziehbare Dokumentation von Daten­eingaben und Änderungen,
  • kein unbefugter Eingriff in das Programm,
  • kein Verlust und unbefugte Veränderung der gespeicherten Daten,
  • Lesbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit der Daten,
  • Protokollierung von Berichtigungen in Büchern,
  • Abgrenzung der Programm­verwaltung von der fachlichen Sach­bearbeitung,

in Form von 10 Kriterien­komplexen formuliert, welche resultierende Anforderungen an das eingesetzte Programm und seine Anwendung beschreiben.

Mit dem neuen Prüfkatalog sind entsprechende Vor-Ort-Prüfungen nun effizienter und strukturierter durchführbar.

Der Kriterien­katalog wird auf Wunsch auch Partnern der beiden Prüfstellen TRUSTBIT und SQPÖV zur Verfügung gestellt.

 

Aktuelles - Archiv

Neue "Rezertifizierungs­regeln" bei TÜV Informations­technik
 

Essen, Januar 2018:  Inzwischen sind die Neu­regelungen zur Rezerti­fizierung von Fachprogrammen ("Geprüftes Fach­programm") seitens TÜV Informationstechnik verabschiedet. Hier zusammengefasst die wichtigsten Maßgaben für die Rezertifizierung bzw. die zu Grunde liegende Programmprüfung:

  • Die Übernahme der Ergebnisse von Referenz­prüfungen ist bis zu 6 Jahre möglich.
  • Es können nur Prüf­fest­stellungen übernommen werden, die nicht durch eine zwischen­zeitliche Programm­änderung betroffen sind.
  • Je nach "Alter" des vorhergehenden Prüf­berichtes sind mindestens 15% (Alter maximal 3 Jahre) oder 30% (Alter maximal 6 Jahre) der relevanten Prüfkriterien neu zu prüfen.
  • Die Erfüllung gleichlautender Prüf­kriterien kann maximal 2x übernommen werden.
  • Spätestens nach 9 Jahren ist eine neue "Vollprüfung" erforderlich.
  • Die Laufzeit eines Zertifikates beträgt maximal 3 Jahre ab dem Zertifizierungs­datum.

Diese Regeln gelten für alle ab 2018 bei TRUSTBIT durchgeführten (Wiederholungs-)Prüfungen zum "Geprüften Fachprogramm", da diese durch die Zertifizierungs­stelle bei TÜV IT abgenommen werden.

Logo TÜV Informationstechnik

Fachübergreifende Programmanforderungen wurden aktualisiert
 

Dresden, November 2016: Seit dem 18.11.2016 liegt der fach­übergreifende Anforderungs­katalog für Fach­programme in der öffent­lichen Verwaltung, OKKSA FÜ.B, in der 5. Ausgabe vor. Im Rahmen eines Fach­gremiums aus Anwendungs­spezialisten und weiteren Fachleuten wurden die Grund­anforderungen diskutiert, die Fach­programme für den rechts­verbindlichen Einsatz in der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung erfüllen müssen.

Schwerpunkt der aktuellen Überarbeitung war die Einarbeitung aktueller Vorgaben der neuen GoBD, welche ja insbesondere auf allgemeine Programmmerkmale Einfluss haben. So haben sich speziell auch die Anforderungen an Archivierung, Dokumentation und Versionsklarheit der Programme erhöht.

Daneben wurden in den Katalog erstmals Prüf­hinweise aufgenommen, welche bei Prüfungen einen klaren und objektiven Nachweis der aufgestellten Programm­anforderungen unterstützen.

Die Redaktion lag wieder bei Dr. Schwochert.Logo FÜ.B Inzwischen wurden durch TRUSTBIT erste Prüfungen nach der neuen Ausgabe des Kriterien­kataloges erfolgreich abgeschlossen.

Weitere Informationen zu Themen des Anforderungs­katalogs und zum aktuellen Fach­gremium finden sich auf der entsprechenden OKKSA-Seite. Eine Leseprobe ist hier zu finden.

 

TRUSTBIT Softwarezertifizierung · Dr.-Ing. Uwe Schwochert
Lizenzierter Softwareprüfer bei TÜV Informationstechnik GmbH · Sprecher des OKKSA Board